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REACH
Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals
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REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Gemäß der mit 1. Juni 2007 in Kraft getretenen Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 müssen alle Stoffe, die mit mehr als einer Tonne in der EU hergestellt bzw. in die EU eingeführt werden, bei der Europäischen Chemikalienagentur registriert werden.
Die CERATIZIT SA hat alle Schritte eingeleitet, die zur Einhaltung der Forderungen von REACH für sich und ihre Tochterunternehmen notwendig sind:
Stoffe – Zubereitungnen –Erzeugnisse:
- CERATIZIT importiert und erzeugt Stoffe, die zu Erzeugnissen weiterverarbeitet werden.
- Alle von CERATIZIT gelieferten gesinterten Hartmetallprodukte sind Erzeugnisse im Sinne von REACH.
Vorregistrierung:
- Alle betroffenen Stoffe wurden im REACH-IT-System der ECHA vorregistriert.
Registrierung:
- Wolframcarbid und seine Vorstoffe, die wir in Mengen von über 1.000 Tonnen pro Jahr herstellen bzw. importieren,
wurden bereits erfolgreich registriert:
Wolframcarbid Reg.-Nr.: 01-2119486687-17-0003
- Für alle weiteren 2013 und 2018 zu registrierenden Stoffe werden fristgereicht Registrierungdossiers
ausgeareitet und bei der ECHA eingereicht.
Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC):
- Die CERATIZIT-Produkte enthalten keine Stoffe aus der SVHC-Liste, die von ECHA veröffentlicht wurde.
- Es ist auch nicht zu erwarten, dass unsere Stoffe zukünftig in diese Liste aufgenommen werden.
Sollte dies dennoch der Fall sein, werden wir unsere Kunden gemäß Art. 33 REACH informieren.
Sicherheitsdatenblätter:
- Gesinterte Hartmetallprodukte sind Erzeugnisse und keine Stoffe/Zuereitungen im Sinne von Art 3 REACH
und daher besteht keine Verpflichtung ein Sicherheitsdatenblatt gem. Art 31 Reach bereitzustellen.
REACH-Ansprechpartner:
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an den REACH-Beauftragten:
Dr. Marc Schummer
REACH Group Coordination Responsible
Tel.: +352 312085-298
E-Mail: marc.schummer@ceratizit.com
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